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AGB

1. Geltungsbereich/Vertragsinhalt

Die vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen

Sonja Bader, mobile Hundeschule „JUST A DOG´S LOVE“

(im Folgenden als ,,Trainerin“ bezeichnet)

und dem/der Auftraggeber/Kursteilnehmer/Seminarteilnehmer (in)

(im Folgenden als ,,Halter“ bezeichnet).

Die Trainerin erbringt sämtliche Angebote der Hundeschule auf Grundlage dieser ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Das Leistungsangebot wird von der Trainerin auf ihrer Webseite (www.justadogslove.de) und/oder auf den von ihr anderweitig genutzten Medien bekannt gegeben.

Die Trainerin behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung/Anmeldung geltende Fassung, welche auf der o.g. Internetpräsenz veröffentlicht ist.

 

Es werden dem Halter Hilfestellungen und mögliche Vorgehensweisen bei der Erziehung, Problemlösung etc. angeboten.

Die Umsetzung und Anwendung erfolgen freiwillig und auf eigenes Risiko, nach Ermessen des Halters.

 

 

2. Vertragsschluss

a)

Für alle Angebote (außer Kurse und Seminare) sowie Fahrtkosten:

Mit der Bitte um eine Terminvereinbarung bietet der Halter der Trainerin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Durch die Rückbestätigung der Trainerin als verbindliche Terminvereinbarung kommt der Vertrag bindend zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Mit Vertragsabschluss werden die gesamten AGB anerkannt.

 

b)

Für (mehrteilige) Kurse/Seminare (im Folgenden „Kurse“ genannt):

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Halter der Trainerin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch die Trainerin grundsätzlich zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Sofern die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Plätze nach Reihenfolge der Anmeldung und Zahlung vergeben.

Mit Vertragsabschluss werden die gesamten AGB anerkannt.

 

 

3. Vergütung

a)

Für alle Angebote (außer Kurse) sowie Fahrtkosten:

Der Halter informiert sich vor Terminvereinbarung selbständig über die aktuellen Preise und Zahlungsbedingungen. Diese befinden sich auf der o.g. Webseite.

Mit Vertragsabschluss hat er diese automatisch anerkannt.

 

Die Zahlung ist nach Erbringung der Dienstleistung am Ende eines jeweiligen Termines sofort in einer Summe in bar fällig.

 

b)

Für Kurse:

Die Höhe der Teilnahmegebühr ist in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben. Weitere Kosten, als die dort aufgeführte Gebühr entstehen dem Halter nicht.

Die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs wird entsprechend der in der Anmeldung (vgl. 2.b) genannten Frist, zu der dort mitgeteilten Bankverbindung, fällig.

 

 

4. Rücktritt

4.1.

a.)

Für alle Angebote (außer Kurse) sowie Fahrtkosten:

Durch den Halter:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden. Andernfalls ist die Vergütung für den Termin in voller Höhe zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen oder bei Vereinbarung eines Ausweichtermines kann der Termin ohne anfallende Kosten verschoben bzw. abgesagt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Ausweichtermin.

Absagen bzw. Terminverschiebungen erfolgen ausschließlich im persönlichen Gespräch / Telefonat, per Mail oder WhatsApp Nachricht. Der Halter stellt sicher, dass die Absage die Trainerin rechtzeitig zugeht.

 

Bei Verspätung des Halters oder vorzeitigem Abbruch des vereinbarten Termins durch diesen erfolgt keine Minderung der Vergütung.

 

b.)

Durch die Trainerin:

Bei Terminabsage durch die Trainerin (z.B. Krankheit oder unzumutbare Witterungsverhältnisse) ist diese verpflichtet dem Halter einen Ausweichtermin anzubieten.

Der Halter ist berechtigt, bei Terminabsage seitens der Trainerin vom Vertrag

zurückzutreten.

 

Die Trainerin ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten falls sich der Halter vertragswidrig verhält und/oder das Ziel des Trainings gefährdet.

Bei Abbruch eines Termines aus diesen Gründen ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

 

4.2.

Für Kurse:

a)

Durch den Halter:

Der Halter kann vom Kurs zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, bedarf jedoch keiner bestimmten Form.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Trainerin.

Erfolgt der Rücktritt vor Beginn des ersten Kurstermines kann die Trainerin ohne weiteren Nachweis folgenden Stornierungskosten verlangen:

 

- ab 3 Wochen vor Beginn des ersten Kurstermines: 50 % der Teilnahmegebühr

- ab 1 Woche vor Beginn des ersten Kurstermines: 100 % der Teilnahmegebühr

 

Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des ersten Kurstermines oder

bricht der Halter, egal zu welchem Zeitpunkt und egal aus welchem Grund, die Kursteilnahme ab, wird dem Halter die Kursgebühr nicht erstattet.

 

Bleibt der Halter dem Kurs ohne jegliche Erklärung fern, stellt dies keinen Rücktritt dar.

 

b)

Durch die Trainerin:

Die Trainerin ist jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten falls sich der Halter vertragswidrig verhält und/oder das Ziel des Kurses gefährdet. Sie kann den Halter von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen hat der Halter die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen bzw. wird ihm diese nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.

 

Die Trainerin kann den gesamten Kurs kurzfristig, ohne weiteren Nachweis, aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt vor dem ersten Kurstermin absagen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.

 

Die Trainerin kann ebenfalls kurzfristig, ohne weiteren Nachweis, einzelne Kurstermine aus organisatorischen Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung) oder aus Gründen höherer Gewalt absagen. In diesem Fall bemüht sich die Trainerin kurzfristig um einen Ersatztermin. Kann der Halter den Ersatztermin nicht wahrnehmen, erhält er auf Verlangen eine Erstattung in Höhe des Anteils der Gebühr für den einzelnen Termin an der Gesamtgebühr des Kurses (z.B. Gebühr für Kurs von 6 Terminen beträgt 120,- €. Anteil einzelner Termin beträgt somit 20,- €. Höchstsumme der Erstattung also 20,- €).

Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.

 

 

5. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen für alle Angebote

Die Anerkennung der AGB´s ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Angebotes.

Der Halter verpflichtet sich, die Fragen im Anamnesebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

 

Für jeden Hund und den Hundehalter bzw. Hundeführer muss eine gültige

Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist beim ersten Termin vorzulegen.

 

Jeder teilnehmende Hund muss ausreichend geimpft sein (Grundimmunisierung und Tollwut). Ein aktueller Impfpass ist beim ersten Termin vorzulegen.

 

Der Halter versichert vor Beginn eines jeden Termines, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

 

Der Halter ist vor Beginn eines jeden Termines verpflichtet, die Trainerin unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) zu informieren.

 

Der Halter ist verpflichtet die Trainerin gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.

 

Die Trainerin ist berechtigt:

- läufige Hündinnen,

- Hunde mit ansteckenden Krankheiten,

- Hunde mit Parasitenbefall,

- Hunde mit gesundheitlichen Problemen (auch solchen, die während eines Termines

  auftreten),

- Hunde mit einer der (weiteren) Teilnahme am Termin entgegenstehenden

  Verhaltensauffälligkeit

vom Termin bzw. der weiteren Teilnahme am Termin auszuschließen. Etwaige bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.

 

Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten.

Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich die Trainerin vor, den Termin auf Kosten des Halters abzubrechen bzw. den Halter, ohne Erstattung der Teilnahmegebühr, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

 

Etwaige Verunreinigungen im Außen- oder Innenbereich durch den Hund sind vom Halter zu beseitigen.

 

 

6. Haftung für alle Angebote

Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen während des Trainings entstehen. Auch für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, übernimmt sie keine Haftung.

Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Trainerin.

 

Der Halter haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden in vollem Umfang im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein, auch gegenüber Dritten und stellt die Trainerin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme am jeweiligen Angebot frei.

Jegliche Begleitpersonen sind durch den Halter von dem Haftungsausschluss und den AGB in Kenntnis zu setzen.

 

Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko.

Der Halter handelt während des gesamten Trainings zu jeder Zeit eigenverantwortlich.

Folgt der Halter im Rahmen des Trainings einer Empfehlung der Trainerin, z.B. den Hund von der Leine zu lassen oder diesen an eine Schleppleine zu nehmen etc., handelt er ebenfalls eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.

Während der gesamten Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an die Trainerin abgetreten.

 

Der Halter ist für seine mitgebrachten Gegenstände (z.B. Garderobe) 

und Wertsachen selbst verantwortlich, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht durch die Trainerin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

 

 

7. Erfolgsgarantie

Für sämtliche Angebote der Trainerin kann keine Erfolgsgarantie abgegeben werden, da der Erfolg erheblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Halters sowie dessen Hund abhängt.

 

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.